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Feuerwehrmedizinischer Dienst

Sachbearbeiter

Ernst Roider
ASB Feuerwehrmedizinischer Dienst 
+43 (664) 3087109
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Wenn im Einsatz Sanitätshilfe nötig ist

 

Geht es um die Versorgung verletzter Feuerwehrmitglieder oder von Unfallbeteiligten stehen die Mitglieder des FMD bereit um zu helfen.

Welche Aufgaben der FMD hat

Zur medizinischen und hygienischen Betreuung von Feuerwehrmitgliedern sowie zur Menschenrettung und Betreuung von verunglückten Personen unter außergewöhnlichen Bedingungen wird im Bereiche des NÖ Landesfeuerwehrverbandes und dessen Feuerwehren gemäß Dienstanweisungen 1.1.5 „Sachgebiete“ und 1.5.2 „Feuerwehrmedizinischer Dienst“ der „Feuerwehrmedizinische Dienst“ als Sachgebiet eingerichtet.

Organisation, Kennzeichnung, Aufgaben, Aus- und Weiterbildung, Tauglichkeitsuntersuchungen und Ausrüstung sind in der Dienstanweisung 1.5.2 „Feuerwehrmedizinischer Dienst“ geregelt.

Feuerwehrärzte

Feuerwehrärzte im Sinne der Dienstanweisung 1.5.1 „Feuerwehrärzte“ sind „Doktor der gesamten Heilkunde“ mit ius practicandi bzw. dazu in Ausbildung stehend oder das Recht zur selbständigen Berufsausübung. (Ärzte ohne ius practicandi bzw. das Recht zur selbständigen Berufsausübung dürfen laut Ärztegesetz keine ärztliche Tätigkeit eigenverantwortlich ausüben - ausgenommen Erste Hilfe.)

 

Ein Arzt, der aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr (Betriebsfeuerwehr) ist, kann auf Antrag des Feuerwehrkommandanten vom Landesfeuerwehrkommandanten zum Feuerwehrarzt ernannt werden.

Feuerwehrsanitäter und SB FMD

Der Feuerwehrmedizinischer Dienst ist gemäß Dienstanweisung 1.5.2 „Feuerwehrmedizinischer Dienst“ im Bereich einer Freiwilligen Feuerwehr oder Betriebsfeuerwehr wie folgt organisiert:

 

Feuerwehrsanitäter (FSAN)

  • Ausbildung gemäß Dienstanweisung 1.1.7 „Modulvoraussetzungen für Funktionen“
  • Pro Feuerwehr können auch mehrere FSAN tätig sein.
  • Kennzeichnung: Armbinde weiß mit Korpsabzeichen und roter Aufschrift „FMD“

Sachbearbeiter Feuerwehrmedizinischer Dienst (SBFMD)

  • Abgeschlossene Ausbildung gemäß Dienstanweisung 1.1.7 „Modulvoraussetzungen für Funktionen“
  • Pro Feuerwehrkann nur ein SBFMD vom zuständigen Feuerwehrkommandanten für die jeweils laufende Funktionsperiode ernannt werden.
  • Kennzeichnung: Verwendungsabzeichen Feuerwehrmedizinischer Dienst