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Fahrzeug- und Gerätedienst

Sachbearbeiter

Martin Wallner
ASB Fahrzeug- und Gerätedienst 
+43 (699) 11111346
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Jeder kennt die großen roten Autos und spannenden Gerätschaften

 

Dieses Sachgebiet erstreckt sich über einen sehr grossen Aufgaben- und Tätigkeitsbereich. Neben den Themen der Pflege, Wartung und Anschaffung von Gerätschaften sowie Fahrzeugen, spielt die Aus- und Weiterbildung der Kraftfahrer und Einsatzmaschinisten eine zentrale Rolle.

Fahr- und Zeugmeister

Wird innerhalb der Feuerwehren dieses Sachgebiet noch getrennt besetzt (Fahr- bzw. Zeugmeister), so erfolgt die Betreuung ab Abschnittsebene in einer Personalunion in Form der Abschnitts- bzw. Bezirkssachbearbeiter "Fahrzeug- und Gerätedienst".

Zusätzlich zur Ausbildung in Modulen an der NÖ Landes- Feuerwehrschule muss eine stetige Weiterbildung innerhalb der Feuerwehr erfolgen da die besten Fahrzeuge und Geräte ein, auf sehr hohem Niveau ausgebildetes, Bedienpersonal fordert. Eine wesentliche Arbeitsunterlagen für die Sachbearbeiter ist hierfür die so genannte "Einsatzmaschinistenausbildung", welche in Kooperation mit dem Ausbildungsausschuss und der NÖ Landes-Feuerwehrschule in regelmäßigen Abständen evaluiert und ggf. angepasst wird.
 

Arbeitsausschuss

Vor ein paar Jahren wurde dieser Ausschuss gegründet, um die oben angeführten Themen dieses Sachgebietes bzw. die daraus resultierenden Anfragen zu kanalisieren und fachgerecht zu bearbeiten. Auf Grundlage der Anfragen sowie den Anregungen der Sachbearbeiter auf Abschnitts- und Bezirksebene wird jährlich durch den ARBA ein entsprechender Fortbildungstag ausgearbeitet. 

Hierzu werden die rund 80 ASB/BSB in die Landes-Feuerwehrschule nach Tulln eingeladen und erfahren Neuigkeiten rund um ihren Fachbereich. Neben Präsentationen über aktuelle Projekte des NÖ Landesfeuerwehrverbandes (Beschaffungs- oder Förderungsaktionen), werden auch Fachvortragende aus den unterschiedlichsten Bereichen geladen (Automobilindustrie, Feuerwehrfahrzeugaufbauer, Produzenten für Feuerwehrausrüstung, Bekleidung und dazugehörige Normen,...).

Feuerwehrausrüstungsverordnung (FAV)

Die Anzahl und Typen von Feuerwehrfahrzeugen je Gemeinde wird durch die so genannte "Feuerwehrausrüstungsverordnung" der NÖ Landesregierung geregelt. Anhand einer definierten Risikoanalyse wird eine Gefahrenbeurteilung des gesamten Gemeindegebietes durchgeführt und die Daten in einer Matrix erfasst und ausgewertet. 

Die hier ermittelten Fahrzeuge- und Gerätschaften werden, beim Vorhandensein mehrerer Feuerwehren je Gemeindegebiet, entsprechend aufgeteilt und diese Aufteilung in einem Stationierungsplan festgehalten.
Sowohl die Erstellung der Matrix als auch die Erarbeitung des Stationierungsplans sollte jeweils in Abstimmung zwischen Gemeinde und Feuerwehr(en) erfolgen.

 

Fahrzeugankauf über die Bundesbeschaffungsgesellschaft

Der NÖ Landesfeuerwehrverband hat in den letzten Monaten gemeinsam mit der "Bundesbeschaffungsgesellschaft" (BBG) eine Ausschreibung für Feuerwehrfahrzeuge initalisiert, welche mittlerweile positiv abgeschlossen werden konnte. Ab sofort bsteht nunmehr die Möglichkeit, beinahe jede Feuerwehrfahrzeugtype über einen der Verträge der BBG abzurufen. 

Voraussetzung ist hier, dass die beschaffende Feuerwehr oder deren Gemeinde eine aufrechte Grundsatzvereinbarung mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft besitzen. Ein wesentlicher Vorteil, neben der Preistransparenz und Vergleichbarkeit ist jedenfalls die Tatsache, dass Feuerwehren, welche über diese Möglichkeit ihre Fahrzeuge beziehen möchten, keine eigene aufwändig Ausschreibung mehr durchführen müssen. In dem unten beschriebenen Förderungsablauf sind die Maßnahmen bei der Beschaffung über die BBG in den Klammern erläutert.

Ablauf bei der Förderung von Feuerwehrfahrzeugen

  • Förderungsantrag mit Richtangebot an NÖ LFV (Richtangebot kann aus E-Shop entnommen werden)
  • Förderungszusage durch NÖ LFV
  • Ausschreibung und Bestbieterermittlung (Konkretisierung mit Bestbieter der jeweiligen Kategorie)
  • Prüfung durch NÖ LFV 
  • Bestellzusage durch NÖ LFV 
  • Bestellung
  • Feuerwehrfachliche Abnahme durch NÖ LFV
  • Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung / Bestätigung über Abmeldung des ersetzten KFZ / Bestätigung der Mängelbehebung 
  • Prüfung auf Übereinstimmung durch NÖ LFV
  • Förderungsauszahlung

Ablauf bei der Förderung von Geräten

  • Förderungsantrag mit Rechnung und Zahlungsbestätigung an NÖ LFV
  • Prüfung durch NÖ LFV 
  • Förderungsauszahlung